Unfallschadenabwicklung

Meistens geschieht er unvorhergesehen, fast immer ist er mit Aufwand verbunden: der Verkehrsunfall. Neben dem Klären nach der Frage des Unfallverursachers und Unfallopfers kommt es immer die nach der Schadenregulierung auf. Eine Prozedur, die lang werden kann und viele Mitspieler hat: Polizei, Gutachter, Werkstatt, Versicherung. Dann trifft es sich besonders gut, einen zuverlässigen Partner in Sachen Kfz zu haben, der einen unterstützt: Premio reifen + Autoservice. Wir bringen Ihr Auto nach dem Unfall wieder „in Schuss“ und kümmern uns auch gleich um die Schadenabwicklung mit Ihrer Versicherung.

Premio Furhmann in Schwerte – Ihr Partner in Sachen Unfallschadenabwicklung

Nicht jeder Unfall ist gleich. Daher ist auch nicht jede Abwicklung gleich. In einem Fall gibt es beispielsweise einen Schadenverursacher, dessen Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten übernimmt. Oder Sie sind für den Schaden verantwortlich und ziehen wiederum Ihre Versicherung zu Hilfe. Oder aber, der Verursacher zahlt den Schaden aus eigener Tasche, da diese Lösung günstiger ist als der Einsatz der Versicherung. Wie es auch aussieht, wir übernehmen auf Wunsch den Kontakt zur Versicherung oder Unfallpartner und stellen auch gerne unseren erfahrenen und zuverlässigen Gutachter – die langfristige Zusammenarbeit mit unserem sachverständigen Partner gewährt nicht nur zuverlässige Ergebnisse, sondern auch das professionelle Kfz-Gutachten direkt vor Ort.

Was Sie über Schadensfälle und Abwicklung wissen sollten

Der Haftpflichtschaden – „alles drin“ für Unfallopfer

Im Falle eines Haftpflichtschadens kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers voll und ganze für die Entschädigung auf. Das Unfallopfer bekommt sämtliche Kosten erstattet, ob es sich um die Rechnung für den Sachverständiger handelt, für die Reparatur in der Kfz Werkstatt oder für einen Mietwagen während der Reparatur. Nach § 249 BGB ist das sogar gesetzlich geregelt.

Der Kaskoschaden – die Versicherung entscheidet

Beim Kaskoschaden kommt es immer darauf an, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich geregelt haben. Danach richtet sich nämlich die Kostenerstattung bei einem selbst verursachten Unfall. Wird Ihnen der Anspruch auf Schadensersatz bewilligt, bleibt meistens noch eine finanzielle Selbstbeteiligung auf Seite des Unfallverursachers.

Der Totalschaden – Auto oder Auszahlung, das ist hier die Frage

Ein Totalschaden wird zumeist von einer Kfz Werkstatt diagnostiziert, wobei es hier zwei Arten von Totalschäden gibt: Ist der Wagen unfallbedingt dermaßen beschädigt, dass eine Reparatur technisch gesehen nicht mehr möglich ist, heißt die Diagnose „technischer Totalschaden“. Sind die kalkulierten Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. Beim Totalschaden entscheidet man sich deshalb meistens für eine finanzielle Auszahlung und überlässt sein Auto stattdessen. Lassen Sie die Summe entweder von einem Kfz-Gutachter ermitteln oder wenden Sie sich an Ihre Versicherung.

Der Nutzungsausfall – Ihr Auto wird repariert? Sie bekommen Entschädigung

Wenn Sie als unverschuldeter Unfallbeteiligter von einem Nutzungsausfall betroffen sind, bedeutet das, dass Sie ein Recht auf einen Mietwagen haben – auf Kosten des Unfallverursachers, beziehungsweise dessen Versicherung. Sie sind nicht auf die Mobilität angewiesen? Dann lassen Sie sich stattdessen den Nutzungsausfall erstatten. Ihr Kfz Sachverständiger wird den genauen Wert ermitteln, der sich unter anderem nach der Reparaturdauer Ihres Wagens richtet.

Der Wiederbeschaffungswert – Was gibt Ihr Automodell und die Marktlage her?

In der Regel begutachtet ein Kfz Sachverständiger Ihren Wagen, nachdem Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und Ihr Auto dadurch beschädigt wurde. Neben anderen Kriterien wird dabei auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt, um eventuelle Entschädigungen geltend zu machen. Dieser Wert bezeichnet die Summe, die Sie ein vergleichbarer Wagen von einem Händler kosten würde. Um die Summer zu ermitteln wird erstens Ihr Wagenmodell kategorisiert sowie die örtliche Marktlage.

Restwert – Was nach einem Unfall übrig bleibt

Der Restwert ist von Bedeutung, wenn Sie Ihren Wagen nach einem Unfall in Zahlung geben möchten. Was genau Sie bei dieser Prozedur von Händler oder Privatkäufern verlangen können, ermittelt Ihr Kfz Sachverständiger. Dieser nimmt das genaue Schadenbild auf und ergänzt es mit der örtlichen Marktlage. Anschließend wird Ihnen die Summe mitgeteilt, die Ihr Wagen nach dem Unfall noch Wert ist.

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